Gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz hat jedes
börsennotierte Unternehmen mindestens einmal jährlich dem
Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle
Informationen enthält oder auf sie verweist, die das
Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund
- der §§ 15, 15a, 26, 30b Abs. 1 und 2, §§
30e, 30f Abs. 2, §§ 37v, 37w, 37x, 37y, 37z Abs. 4 des
Wertpapierhandelsgesetzes,
- des § 42 Abs. 1 des Börsengesetzes in Verbindung
mit einer Börsenordnung oder
- der den Nummern 1 bis 3 entsprechenden ausländischen
Vorschriften
veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung
gestellt hat.
Jahr 2010/2011
In der Zeit vom 01. April 2010 bis zum 16. Juni 2011 (Datum
der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2010/2011) hat die
Heidelberger Druckmaschinen AG folgende Informationen
gemäß § 10 WpPG veröffentlicht:
Stand: Juni 2011
Informationen, die in diesem jährlichen Dokument
enthalten sind oder auf die verwiesen wird, sind
möglicherweise nicht mehr aktuell.
Sollten gegebenenfalls einzelne Links oder Pfade nicht
funktionieren, können die oben genannten Dokumente und
Informationen auf Verlangen auch kostenfrei zugesandt werden.
Hierzu wenden Sie sich bitte an:
Heidelberger Druckmaschinen AG
Investor Relations
Robin Karpp
Kurfürstenanlage 52-60
69115 Heidelberg
Tel.: +49 (0)6221 92 60 20
Fax: +49 (0)6221 92 51 89
E-mail:
investorrelations@heidelberg.com